| Aktuell |
| Anfahrt |
| Kontakt |
| Links |
| Presse |
| Profil |
| Sitemap |
| Stellenangebote |
| Zertifzierungen |
| Dienstleistungspreisliste |
| Impressum |
| 29.09.09 - Neue Bestimmungen für Entsorger ab 2010 nach eANV |
|
|
|
Das elektronische Abfallnachweisverfahren – die Chance für effektive Datenströme und nachhaltige Optimierungen im Unternehmen Pferdingsleben. Die aktuelle Entwicklung zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) liefert die PRAXIS Software AG. Das Softwarehaus aus Pferdingsleben entwickelt ein Modul für die kommende Version der Branchensoftware WDV 2010, das die speziellen Anforderungen des eANV für die Abfallwirtschaft unterstützt. Die Software übernimmt ab April 2010 die Bereitstellung und den Versand aller Dokumente, die fortan nur noch in elektronischer Form abgegeben werden können. Damit erfüllt das System die Vorgaben des Gesetzgebers zur Arbeit mit elektronischen Dokumenten für Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register im Bereich Altlastentsorgung, Sonderabfall, Industrieabfall, Bodenaushub, Deponierung und Bauabfall. Das System nutzt dabei moderne Ortungs- und Datenübertragungssysteme zur mobilen Arbeit, wo immer bisher Papierdokumente genutzt wurden und unterstützt anschließend ihren elektronischen Versand. Dazu veröffentlicht das Softwarehaus ab sofort weitere Informationen auf der Webseite www.eANV-PRAXIS.de. Es dauert nur noch wenige Wochen, dann greift das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung. Fortan müssen alle am Entsorgungsprozess gefährlicher Abfälle beteiligten Unternehmen, also Erzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörden, auf das digitale Dokumentenmanagement umgestiegen sein. Damit dieser Umstieg gelingt und kaum Kosten verursacht, bietet die PRAXIS Software AG ab 01. April 2010 in der neuen Version der Branchensoftware WDV 2010 ein Modul zur Organisation der Anforderung der eANV. Damit kann der Spediteur den Begleitschein gleich am Empfangsort mit der elektronischen Signatur vom Erzeuger des dokumentationspflichtigen Abfalls unterzeichnen lassen. Das Dokument lässt sich anschließend einfach an die Zentrale des Unternehmens weiterleiten. Somit kann schon im Fahrzeug die Aufnahme des Gefahrgutes nach den Bestimmungen des Gesetzgebers dokumentiert werden, ohne dass Lieferscheine ausgedruckt, gezeichnet und an die Verwaltung gesendet werden müssen. Diese Aufgaben lassen sich in digitalen Systemen einfacher, schneller und kostengünstiger erledigen. ![]() Jede am Entsorgungsprozess beteiligte Instanz verpflichtet sich am digitalen Belegmanagement ab April 2010 teilzunehmen. Die Da-ten werden an jeder Stelle digital signiert und über das Internet an die Zentrale Koordinierungsstelle versendet. Bessere Chancen für digitales Belegmanagement Eine Lösung für jedes Unternehmen |
| < zurück | weiter > |
|---|