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Praxis EDV Presseartikeln

Ab 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft.

Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus

Bundesweit und bundeseinheitlich tritt ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Notwendig ist dann, unter anderem, die Erbringung des Eignungsnachweises, welcher von einer anerkannten Überwachungsstelle ausgestellt wird.

 

Bereits ab 01. März 2023 ist die Verwendung von Ersatzbaustoffen möglich. Besonders Besitzer mineralischer Abfälle können die Güterüberwachung gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffe vornehmen. Es handelt sich um Nr. 29 Recycling-Baustoffe, Nr. 31 Gleisschotter und um Nr. 32 Ziegelmaterial. Diese müssen entsprechend hergestellt, untersucht und klassifiziert sein.
 

Die Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG hat in Bezug auf die kommenden Änderungen bereits alle notwendigen Bereiche in der WDV2022 TEAM implementiert und umgesetzt. Für Branchensoftware- Lieferanten wie PRAXIS ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass aktuelle Gesetzesänderungen Eingang in den bestehenden Standardbereich der Software erhalten. Anwender werden feststellen, dass ...
 

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Praxis EDV Presseartikeln

Papierlos durch automatisierte Prozessabläufe

Wildes Belegwesen war gestern!

Belege über Belege, Mails, Schriftwechsel, Lieferscheine, Rechnungen, Bestellungen, Notizen, Stundenzettel, unterschriebene Lieferscheine vom Spediteur zurück – es ist einfach unglaublich, was da täglich an Papier und ausgefüllten Dokumenten weggearbeitet werden muss. Dazu kommen noch die verschiedensten Ablagesysteme, Terminierungen, Wiedervorlagen usw.!

Dabei wird doch versprochen, mit der Digitalisierung solle alles einfacher, besser, ja sogar optimal werden. Der Menge des Papiers aber scheint das egal zu sein. Sollte es jedoch mit dem täglichen Arbeitsdruck wirklich immer so weiter gehen? Eine Lösung muss doch zu finden sein?

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Praxis EDV Presseartikeln

Vortrag von Beate Volkmann auf der WPL in Leipzig

Pflichtaufgabe Arbeitszeiterfassung digital und komfortabel

Bei vielen Arbeitgebern ist es noch nicht so deutlich angekommen, dass sie bereits jetzt nach EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2019. Ergänzend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen.

Noch gibt es keine genauen Vorgaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll – handschriftlich oder elektronisch. Das Urteil des EuGH sieht jedoch vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher sein soll.

Dieses Thema stand auch während der diesjährigen Werk- und Prüfstellenleiter-Schulung der Branchenverbände UVMB...

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