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Pflichtaufgabe Arbeitszeiterfassung digital und komfortabel

Praxis EDV Presseartikeln

Vortrag von Beate Volkmann auf der WPL in Leipzig

Pflichtaufgabe Arbeitszeiterfassung digital und komfortabel

Bei vielen Arbeitgebern ist es noch nicht so deutlich angekommen, dass sie bereits jetzt nach EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2019. Ergänzend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen.

Noch gibt es keine genauen Vorgaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll – handschriftlich oder elektronisch. Das Urteil des EuGH sieht jedoch vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher sein soll.

Dieses Thema stand auch während der diesjährigen Werk- und Prüfstellenleiter-Schulung der Branchenverbände UVMB...

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