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Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus

Praxis EDV Presseartikeln

Ab 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft.

Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus

Bundesweit und bundeseinheitlich tritt ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Notwendig ist dann, unter anderem, die Erbringung des Eignungsnachweises, welcher von einer anerkannten Überwachungsstelle ausgestellt wird.

 

Bereits ab 01. März 2023 ist die Verwendung von Ersatzbaustoffen möglich. Besonders Besitzer mineralischer Abfälle können die Güterüberwachung gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffe vornehmen. Es handelt sich um Nr. 29 Recycling-Baustoffe, Nr. 31 Gleisschotter und um Nr. 32 Ziegelmaterial. Diese müssen entsprechend hergestellt, untersucht und klassifiziert sein.
 

Die Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG hat in Bezug auf die kommenden Änderungen bereits alle notwendigen Bereiche in der WDV2022 TEAM implementiert und umgesetzt. Für Branchensoftware- Lieferanten wie PRAXIS ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass aktuelle Gesetzesänderungen Eingang in den bestehenden Standardbereich der Software erhalten. Anwender werden feststellen, dass ...
 

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